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   VG Cottbus, 29.05.2007 - 6 L 305/06   

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VG Cottbus, 29.05.2007 - 6 L 305/06 (https://dejure.org/2007,39186)
VG Cottbus, Entscheidung vom 29.05.2007 - 6 L 305/06 (https://dejure.org/2007,39186)
VG Cottbus, Entscheidung vom 29. Mai 2007 - 6 L 305/06 (https://dejure.org/2007,39186)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Summarische Prüfung der Rechtmäßigkeit eines sofort vollziehbaren Abwassergebührenbescheides im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes; Sinn und Zweck der sofortigen Vollziehbarkeit von Abgabenbescheiden; Umfang des grundgesetzlichen Rückwirkungsverbots i.R. ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus VG Cottbus, 29.05.2007 - 6 L 305/06
    Die unabhängig von den Grundrechten durch das Rechtsstaatsprinzip verkörperten Prinzipien würden jedoch als verfassungsrechtlich vorgegebene Bestandteile der objektiven Rechtsordnung zwischen allen Rechtssubjekten gelten, so dass auch juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit sie in eigenen Rechten betroffen sein könnten, von ihnen geschützt würden (vgl. zum Gleichheitssatz, dem daraus folgenden Willkürverbot als Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips und dem insoweit ebenfalls geltenden Schutz juristischer Personen des öffentlichen Rechts: BVerfG, Beschl. v. 1. Juli 1987, BVerfGE 76, S. 130, 139 [BVerfG 01.07.1987 - 1 BvL 21/82]; Beschl. v. 5. Oktober 1993, BVerfGE 89, S. 132, 141 [BVerfG 05.10.1993 - 1 BvL 34/81]; Beschl. v. 8. Juli 1982, BVerfGE 61, S. 82, 104 f.) [BVerfG 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80].
  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus VG Cottbus, 29.05.2007 - 6 L 305/06
    Bestehe die Funktion, in der eine juristische Person des öffentlichen Rechts von einem rückwirkenden Gesetz betroffen werde, in der Wahrnehmung gesetzlich zugewiesener und geregelter öffentlicher Aufgaben, so sei die juristische Person insoweit als Teil des Staates offensichtlich nicht schutzwürdig (vgl. zum Grundrechtsschutz juristischer Personen des öffentlichen Rechts: BVerfG, Beschl. v. 31. Oktober 1984 - 1 BvR 35, 356, 794/82 - BVerfGE 68, 193, 206 ff.).
  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend die gesetzliche Anpassung in der DDR

    Auszug aus VG Cottbus, 29.05.2007 - 6 L 305/06
    Ein Rückwirkungsverbot ergebe sich vielmehr aus den Grundrechten und dem Rechtsstaatsprinzip, zu dessen wesentlichen Elementen die Rechtssicherheit zähle, der auf Seiten des Einzelnen das Vertrauen in den Bestand von Rechtsnormen und Rechtsakten bis zu ihrer ordnungsgemäßen Aufhebung entspreche (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25. Mai 1993 - 1 BvR 1509/1648/91 - BVerfGE 88, 384, 403).
  • BVerfG, 05.10.1993 - 1 BvL 34/81

    Verfassungsmäßigkeit von § 186c Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 2 AFG

    Auszug aus VG Cottbus, 29.05.2007 - 6 L 305/06
    Die unabhängig von den Grundrechten durch das Rechtsstaatsprinzip verkörperten Prinzipien würden jedoch als verfassungsrechtlich vorgegebene Bestandteile der objektiven Rechtsordnung zwischen allen Rechtssubjekten gelten, so dass auch juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit sie in eigenen Rechten betroffen sein könnten, von ihnen geschützt würden (vgl. zum Gleichheitssatz, dem daraus folgenden Willkürverbot als Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips und dem insoweit ebenfalls geltenden Schutz juristischer Personen des öffentlichen Rechts: BVerfG, Beschl. v. 1. Juli 1987, BVerfGE 76, S. 130, 139 [BVerfG 01.07.1987 - 1 BvL 21/82]; Beschl. v. 5. Oktober 1993, BVerfGE 89, S. 132, 141 [BVerfG 05.10.1993 - 1 BvL 34/81]; Beschl. v. 8. Juli 1982, BVerfGE 61, S. 82, 104 f.) [BVerfG 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80].
  • BVerfG, 01.07.1987 - 1 BvL 21/82

    Verfassungsmäßigkeit der Pauschgebührenregelung nach § 184 SGG

    Auszug aus VG Cottbus, 29.05.2007 - 6 L 305/06
    Die unabhängig von den Grundrechten durch das Rechtsstaatsprinzip verkörperten Prinzipien würden jedoch als verfassungsrechtlich vorgegebene Bestandteile der objektiven Rechtsordnung zwischen allen Rechtssubjekten gelten, so dass auch juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit sie in eigenen Rechten betroffen sein könnten, von ihnen geschützt würden (vgl. zum Gleichheitssatz, dem daraus folgenden Willkürverbot als Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips und dem insoweit ebenfalls geltenden Schutz juristischer Personen des öffentlichen Rechts: BVerfG, Beschl. v. 1. Juli 1987, BVerfGE 76, S. 130, 139 [BVerfG 01.07.1987 - 1 BvL 21/82]; Beschl. v. 5. Oktober 1993, BVerfGE 89, S. 132, 141 [BVerfG 05.10.1993 - 1 BvL 34/81]; Beschl. v. 8. Juli 1982, BVerfGE 61, S. 82, 104 f.) [BVerfG 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80].
  • VerfGH Bayern, 27.03.1992 - 8-VII-89
    Auszug aus VG Cottbus, 29.05.2007 - 6 L 305/06
    Etwas anderes gelte nur, soweit der Kernbereich der verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 GG) betroffen sei (s. BayVerfGH, Entsch. v. 27. März 1992 - Vf.8-VII-89 - KStZ 1992, S. 153).
  • BVerwG, 15.04.1998 - 2 B 26.98

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Zurückweisung des Einwandes der unrichtigen

    Auszug aus VG Cottbus, 29.05.2007 - 6 L 305/06
    Es ist nämlich nicht Aufgabe eines Eilverfahrens, offene Fragen zur Gültigkeit der jeweiligen Abgabensatzung zu klären (ständige Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg, etwa Beschluss vom 10. Januar 1998 - 2 B 26/98 - Mitteilung STGB BBG 1999, 285, 286 f.).
  • OVG Thüringen, 04.03.2004 - 3 KO 1149/03

    Zur zeitlichen Geltung der Bagatellgrenze des § 111 Abs. 2 S. 2 BSHG;

    Auszug aus VG Cottbus, 29.05.2007 - 6 L 305/06
    Ein Teil der Rechtsprechung (vgl. ThürOVG, Urt. v. 4. März 2004 - 3 KO 1149/03 - ThürVBl. 2004, S. 280 ff.) lehnt eine solche Annahme ab, da das Grundgesetz außerhalb des unmittelbaren Anwendungsbereichs von Art. 103 Abs. 2 GG kein allgemeines Verbot rückwirkender Gesetze enthalte.
  • VG Düsseldorf, 21.12.2005 - 5 K 4157/03

    Fremdwasser-Kosten

    Auszug aus VG Cottbus, 29.05.2007 - 6 L 305/06
    Dies würde jedoch möglicherweise gegen den gebührenrechtlichen Grundsatz der Leistungsproportionalität (vgl. hierzu Kluge in: Becker u.a., a.a.O., § 6 Rn. 329 ff.) verstoßen, weil die Gebührenpflichtigen mit Kosten in voraussichtlich nicht unerheblicher Höhe belastet würden, welche durch sie nicht verursacht worden sind (vgl. zur Berücksichtigung von Fremdwasser/Grund- und Drainagewasser in der Gebührenkalkulation etwa VG Düsseldorf, Urteil vom 21.12.2005 - 5 K 4157/03 - veröff. in [...]).
  • VG Hamburg, 20.08.2003 - 8 VG 2167/01

    Möglichkeit zur Inanspruchnahme eines Gesamtrechtsnachfolgers unter

    Auszug aus VG Cottbus, 29.05.2007 - 6 L 305/06
    Die Gegenauffassung (vgl. etwa VG Hamburg, Urt. v. 20. August 2003 - 8 VG 2167/01 - zit. nach [...]) vertritt demgegenüber die Auffassung, dass zwar im Hinblick auf Art. 19 Abs. 3 GG und die diesbezügliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts davon auszugehen sei, dass sich juristische Personen des öffentlichen Rechts grundsätzlich nicht auf Grundrechte berufen könnten.
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